Öffentliche Auflage der Gesamtrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) der Gemeinde Steinmaur
Steinmaur. Gesamtrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO).
Öffentliche Bekanntmachung und Planauflage gemäss §6 PBG
Der Gemeinderat Steinmaur hat am 27.05.2024 mit Beschluss-Nr.: 60/24 die Gesamtrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) genehmigt und gemäss § 7 PBG zu Handen der öffentlichen Auflage sowie der Anhörung verabschiedet.
Öffentliche Planauflage
Die Gesamtrevision der kommunalen Bau- und Zonenordnung (BZO) bestehend aus:
- Entwurf BZO
- Zonenplan
- Kernzonenpläne
- Planungsbericht
Angaben zur Auflage:
Die Unterlagen liegen ab dem 03. Juni 2024 während 60 Tagen bei der Gemeindeverwaltung, Bauamt, zu den ordentlichen Öffnungszeiten auf. Zudem können die Akten in demselben Zeitraum auf der Homepage der Gemeinde Steinmaur eingesehen und heruntergeladen werden.