Kopfzeile

Inhalt

Generelle Informationen

AUSÜBUNG STIMMRECHT

  • Stimmberechtigte können sich durch andere Stimmberechtigte vertreten lassen. Der Stellvertreter muss gleichzeitig seinen eigenen Stimmrechtsausweis abgeben.
  • Niemand darf mehr als zwei Personen vertreten.
  • Die Stimmzettel können schon ab Montag vor dem Abstimmungssonntag in der Gemeindeverwaltung während den ordentlichen Öffnungszeiten in die Urne gelegt werden.
  • Bereits nach Erhalt der Abstimmungsunterlagen kann brieflich abgestimmt werden. Beachten Sie die Weisung auf dem Abstimmungsmaterial resp. auf dem Stimmrechtsausweis.
  • Allfällig fehlendes Abstimmungs- und Wahlmaterial ist bis spätestens am Freitag vor dem Abstimmungstag bei der Gemeindeverwaltung zu verlangen, wo auch das Stimmregister eingesehen werden kann.
  • Stimm- und Wahlzettel sind eigenhändig und handschriftlich auszufüllen.
  • Der Stimmrechtsausweis ist in jedem Fall zu unterschreiben.

BRIEFLICHE STIMMABGABE

  • Das Ihnen zugestellte Kuvert kann für die briefliche Abstimmung benützt werden. Reissen Sie es deshalb nicht auf, sondern öffnen Sie es wie auf dem Kuvert angegeben. Die Stimmzettel sind im ebenfalls beiliegendem Stimmzettelkuvert zusammen mit dem unterschriebenen Stimmrechtsausweis an das Wahlbüro zu senden. Das Stimmmaterial ist so rechtzeitig aufzugeben, dass es vor der Urnenschliessung am Sonntag bei der Gemeindeverwaltung eintrifft.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • Die eigenhändige Unterschrift der stimmberechtigten Person auf dem Stimmrechtsausweis fehlt.
  • Der Stimmrechtsausweis verspätet eintrifft.

ABSTIMMUNG AN DER URNE

  • Wenn Sie Ihre Stimmzettel in die Urne legen, müssen Sie gleichzeitig Ihren persönlichen Stimmrechtsausweis unterschrieben abgeben. Ohne den Stimmrechtsausweis werden Ihre Stimmzettel nicht angenommen.
  • Wir nehmen gerne Ihr unbenütztes Stimmzettelkuvert und das grosse Stimmkuvert zur nochmaligen Verwendung zurück. Legen Sie es in die bereitgestellte Schachtel. Sie helfen damit, die Umwelt weniger zu belasten und die Kosten niedrig zu halten.

ALLGEMEINES

  • Die hier veröffentlichten Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons sind unter www.kanton.zh.ch und des Bundes unter www.admin.ch ersichtlich.

Urnenöffnungszeiten: Sonntag 09.00 - 10.00 Uhr

Kontakt

Wahlbüro Steinmaur, Lee Edith, Postfach 17, 8162 Steinmaur, 044 855 40 55, edith.lee@steinmaur.ch

Urne Öffnungszeiten

  • Sonntag, 09.00 - 10.00 Uhr
  • Vorzeitige Stimmabgabe ab Montag vor der Abstimmung in der Gemeindeverwaltung während den ordentlichen Öffnungszeiten.

Urnenstandort

Gemeindehaus Steinmaur, Hauptstrasse 22, 8162 Steinmaur

Brieflich abstimmen

ZENTRALES STIMMREGISTER FÜR AUSLANDSCHWEIZERINNEN UND AUSLANDSCHWEIZER IM KANTON ZÜRICH

Ab dem Herbst 2014 wird die Stadt Zürich im Auftrag des Kantons das zentrale Stimmregister für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer führen. Somit werden alle im Kanton Zürich im Stimmregister eingetragenen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer die Abstimmungsunterlagen von der Stadt Zürich erhalten. Die Stadt Zürich wird auch die Stimmen auszählen und publizieren.

Die Schaffung des neuen zentralen Stimmregisters ermöglicht eine effiziente Abwicklung von E-Voting Urnengängen. Der Kanton Zürich plant ab dem Urnengang vom 8. März 2015 den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern den elektronischen Abstimmungskanal als Alternative zur schriftlichen Stimmabgabe anzubieten.

Ansprechstelle für An- und Abmeldungen sowie Adressmutationen im Stimmregister bleibt die Schweizer Vertretung, bei der der die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer immatrikuliert sind. Die einmalige Übergabe der bestehenden Stimmregistereinträge an die Stadt Zürich erfolgt durch die Gemeinden automatisch, Sie müssen nichts unternehmen.