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Abmeldung / Wegzug (für Hauseigentümer / Verwaltungen)

Gemäss Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) §8 und §10 sind Vermieter, Liegenschaftsverwaltungen und Logisgeber verpflichtet, jeden Ein- und Auszug in ihrer Familie bzw. ihrem Haus innert 14 Tagen ab Eintritt des Ereignisses der Einwohnerkontrolle mitzuteilen. Dies geschieht heute mehrheitlich in Papierform, Fax sowie E-Mail.

Mit dem entwickelten eCH-0112-Standard haben Sie heute zwei Möglichkeiten, Ihre Meldungen bequem abzusetzen:

Grössere Liegenschaftsverwaltungen können Ihre Meldungen direkt in Ihre Fachapplikation integrieren, wenn sie an sedex (secure data Exchange, Plattform) angebunden ist. Falls Sie sich für diese Variante entschieden haben, bitten wir Sie, mit dem Bundesamt für Statistik, Neuchâtel, Telefon 0800 866 700 oder E-Mail: harm@bfs.admin.ch Kontakt aufzunehmen.

Kleinere, mittlere Liegenschaftsverwaltungen oder Vermieter sowie Logisgeber können über den untenstehenden Weblink Ihre Meldungen absetzen. Sie benötigen dafür kein Passwort.

Wir bitten Sie, uns Ihre Meldungen direkt aus Ihrer Applikation oder über den Weblink zuzustellen. Sie helfen uns dabei, die Ein- und Auszüge schneller zu verarbeiten. Wir danken Ihnen für Ihre wertvolle Unterstützung.

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