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Einbürgerungsverfahren

Ordentliche Einbürgerung

Voraussetzungen:

 

Reichen Sie Ihr Gesuch Online über den folgenden Link ein: LinkExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Bitte beachten Sie, dass Nachweise über Deutsch- sowie Grundkenntnisse bei Einreichung des Einbürgerungsgesuchs bereits vorhanden sein müssen.

Sämtliche Informationen zum Einbürgerungsverfahren finden Sie auf der Website des Gemeindeamtes Kantons ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Erleichterte Einbürgerung

Voraussetzungen:

  • AusländerInnen, die mit einem Schweizer oder einer Schweizerin verheiratet sind. Der Schweizer Ehepartner muss bereits vor der Heirat SchweizerIn gewesen sein.
  • Personen unter 22 Jahren eines eingebürgerten Elternteils. 
  • Personen der dritten Ausländergeneration.
  • Staatenlose Kinder.

 

Das Gesuchsformular kann direkt beim SEM (ch@sem.admin.ch) bestellt werden. Das Staatssekretariat für Migration (SEM)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. ist für die Durchführung des Verfahrens sowie für den Entscheid zuständig.

Einbürgerung Schweizerbürger

Informationen zum Erwerb des Bürgerrechts der Gemeinde Steinmaur, sowie das entsprechende Gesuchsformular finden Sie in unserem Online-Schalter.

Für eine individuelle Beratung bitten wir Sie, einen Termin mit uns zu vereinbaren.

Preis

gemäss Gebührentarif

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