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Einbürgerungsformular Schweizerbürger

Sie sind SchweizerbürgerIn und möchten das Gemeindebürgerrecht von Steinmaur erhalten? Die Gemeinde Steinmaur nimmt Schweizer Bürgerinnen und Bürger auf Gesuch hin in ihr Bürgerrecht auf, wenn diese:

* seit mindestens 2 Jahren in der Gemeinde Wohnsitz haben,
* in der Lage sind, für sich und ihre Familie aufzukommen,
* die Zahlungsverpflichtungen erfüllen,
* keinen Eintrag im Strafregisterauszug für Privatpersonen aufweisen.

Sind Sie zwischen 16 und 25 Jahre alt, genügen nebst den übrigen Voraussetzungen zwei Jahre Wohnsitz im Kanton.

Das Einbürgerungsgesuch ist an den Gemeinderat Steinmaur schriftlich einzureichen. Ein Ehepaar kann gemeinsam ein Gesuch stellen. Kinder, die unter der elterlichen Gewalt der gesuchstellenden Person stehen, sind in das Gesuch einzubeziehen. Das entsprechende Formular finden Sie hier zum Herunterladen als PDF.

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