Anordnung Urnenabstimmung: Verpflichtungskredit von CHF 1'110'000.00 (inkl. MWST) für die Erstellung eines Schulraumprovisoriums an der Hauptstrasse 17, Steinmaur (Parzelle 2089)
Als wahlleitende Behörde ordnet der Gemeinderat, in Anwendung von §57 des Gesetzes über die politischen Rechte, eine Urnenabstimmung an. Abgestimmt wird am Sonn-tag, 28. September 2025 über die folgende Vorlage der Politischen Gemeinde Steinmaur:
Verpflichtungskredit von CHF 1'110'000.00 (inkl. MWST) für die Erstellung eines Schulraumprovisoriums an der Hauptstrasse 17, Steinmaur (Parzelle 2089).
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Zugehörige Objekte
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Anordnung Urnenabstimmung am 28. September 2025 (PDF, 238.1 kB) | Download | 0 | Anordnung Urnenabstimmung am 28. September 2025 |