Anordnung Urnenabstimmung vom 28.09.25: Sportanlage Erlen AG - IKV und Darlehen
Der Gemeinderat Steinmaur ordnet auf Sonntag, 28. September 2025, eine Urnenabstimmung an.
Den Stimmberechtigten werden die nachstehenden Fragen zur Beantwortung mit Ja oder Nein vorgelegt:
- Wollen Sie dem Interkommunalen Vertrag betreffend den Betrieb des Sport- und Freizeitparks Erlen durch die Sportanlage Erlen AG zwischen den Gemeinden Niederhasli, Dielsdorf und Steinmaur zustimmen?
- Stimmen Sie der Gewährung eines Darlehens in der Höhe von CHF 7.6 Mio. an die Sportanlage Erlen AG im Zusammenhang mit dem Sanierungspaket 2028 zu?
Die Durchführung der Abstimmung erfolgt nach dem Gesetz über die politischen Rechte und der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Steinmaur. Alles Wissenswerte über die persönliche Stimmabgabe, die Stellvertretungen und die briefliche Stimmabgabe finden Sie auf dem Stimmrechtsausweis. Den Stimmunterlagen wird ein Beleuchtender Bericht beigelegt.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstr. 24, 8157 Dielsdorf erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Zugehörige Objekte
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2025-08-14. Erlen. IKV und Darlehen Sanierungspaket. Publikation Anordnung Urnenabstimmung vom 28.09.2025 (PDF, 481.16 kB) | Download | 0 | 2025-08-14. Erlen. IKV und Darlehen Sanierungspaket. Publikation Anordnung Urnenabstimmung vom 28.09.2025 |