Anordnung Urnenabstimmung: Neubau eines asphaltierten Pumptracks am Eichweg, Kat.-Nr. 1229, Zone für öffentliche Bauten (Oe), zur Nutzung einer Sport- und Freizeitanlage und des dafür notwendigen Kredites von CHF 420'000.00 (inkl. MWST)
Der Gemeinderat als wahlleitende Behörde ordnet in Anwendung von §57 des Gesetzes über die politischen Rechte eine Urnenabstimmung an. Abgestimmt wird am Sonntag, 18. Juni 2023 über die folgende Vorlage der Politischen Gemeinde Steinmaur:
Neubau eines asphaltierten Pumptracks am Eichweg, Kat.-Nr. 1229, Zone für öffentliche Bauten (Oe), als Nutzung einer Sport- und Freizeitanlage und des dafür notwendigen Verpflichtungskredites von CHF 422'184.00 (inkl. MWST)
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Zugehörige Objekte
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