Erneuerungswahlen Gemeindebehörden 2026-2030
In Anwendung von §48 ff des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) ist für sämtliche Mehrheitswahlen ein Vorverfahren durchzuführen.
Die amtliche Publikation (Wahlanordnung) wird am 3. September 2025 publiziert. Dabei wird eine erste Frist von 40 Tagen zur Einreichung von Wahlvorschlägen festgesetzt. Am 8. März findet die Wahl mit einem leeren Wahlzettel und Beiblatt statt.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde Steinmaur unterzeichnet sein. Jede stimmberechtigte Person darf nur einen Wahlvorschlag pro Behörde unterzeichnen.
Zugehörige Objekte
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Information - Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden 2026-2030 (1) (PDF, 727.94 kB) | Download | 0 | Information - Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden 2026-2030 (1) |
Wahlvorschlag GR (DOCX, 47.81 kB) | Download | 1 | Wahlvorschlag GR |
Wahlvorschlag PS (DOCX, 45.76 kB) | Download | 2 | Wahlvorschlag PS |
Wahlvorschlag RPK (DOCX, 45.76 kB) | Download | 3 | Wahlvorschlag RPK |
Anforderungsprofil GR (PDF, 492.88 kB) | Download | 4 | Anforderungsprofil GR |
Liste Kandidatur und Rücktritte für die Amtsperiode 2026-2030 (PDF, 252.67 kB) | Download | 5 | Liste Kandidatur und Rücktritte für die Amtsperiode 2026-2030 |