Kopfzeile

Inhalt

Überbrückungsleistungen

Die Sozialversicherungen sind bezüglich den Überbrückungsleistungen für ausgesteuerte ältere Arbeitslose für jene Personen zuständig, die ihren gesetzlichen Wohnsitz in der Gemeinde Steinmaur oder einer der Anschlussgemeinden (Bachs, Schleinikon, Schöfflisdorf, Oberweningen und Regensberg) haben.

Überbrückungsleistungen sichern die Existenz von Personen, die kurz vor dem Erreichen des Rentenalters ihre Erwerbsarbeit verloren haben, bis zum Zeitpunkt, in dem sie ihre Altersrente beziehen können. Es sind Bedarfsleistungen und werden ähnlich berechnet wie die Zusatzleistungen zu einer AHV- oder IV-Rente. Arbeitslose, die nach dem 60. Geburtstag von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden und kein ausreichendes Einkommen mehr finden, können bis zur Pensionierung Überbrückungsleistungen erhalten. Überbrückungsleistungen werden nur auf Antrag hin gewährt.

Weitere Informationen erhalten Sie unter Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (admin.ch)

Dokumente
Merkblatt 5.03 - Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt