Steuerliche Auswirkungen bei Trennung oder evtl. Scheidung*
Sofern keine anderslautende Mitteilung vorliegt, wird das Gesamtguthaben gemäss
§ 180 StG je hälftig aufgeteilt.
* Sofern der Scheidung keine Trennung voranging, gelten die Ausführungen sinngemäss für die Scheidung, andernfalls löst die Scheidung keine neuen Aktivitäten aus.
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
|---|
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerdienste (inkl. Steueramt) | 044 855 40 40 | einwohnerkontrolle@steinmaur.ch |