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Steuerliche Auswirkung bei Heirat

Bei einer Heirat bzw. Eintragung der Partnerschaft im laufenden Jahr, werden die Ehegatten bzw. eingetragene Partnerinnen oder Partner schon ab Beginn der Steuerperiode, in der sie heiraten bzw. eine eingetragene Partnerschaft eingehen, gemeinsam veranlagt.

Damit wir Ihnen für das laufende Jahr eine möglichst genaue provisorische Staats- und Gemeindesteuerrechnung zustellen können, erhalten Sie von uns ein Schreiben inkl. Antwortformular, mit welchem Sie uns Ihr geschätztes gemeinsames steuerbares Einkommen und Vermögen angeben können. Falls wir das Formular nicht zurückerhalten, werden die letztbekannten Faktoren beider Ehegatten addiert, dies könnte möglicherweise zu einem zu hohen provisorischen Steuerbezug führen. Eine Abrechnung über die effektiven Zahlen wird nach Erhalt der Steuererklärung im nächsten Jahr zugestellt.

Für die Heiratsperiode bereits zugestellte provisorische Staats- und Gemeindesteuerrechnungen mit Grundtarif werden aufgehoben. Allfällige Vorauszahlungen der Ehefrau für die Heiratsperiode werden, nach einer allfälligen Verrechnung mit bestehenden Steuerausständen der Ehefrau, grundsätzlich auf das Konto des Ehemannes übertragen; dieses wird zum gemeinsamen Konto der Ehegatten

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