Kopfzeile

Inhalt

Lebensmittelkontrolle

Zuständig für die Lebensmittelkontrolle in der Gemeinde Steinmaur:

Kantonales Labor Zürich
Fehrenstrasse 15, Postfach
8032 Zürich

Tel. 043 244 71 00

Die Lebensmittelkontrolle stützt sich auf das Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände. Es bezweckt

  • die Konsumenten vor Lebensmitteln und Gebrauchsgegenstände zu schützen, welche die Gesundheit gefährden können
  • den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln sicherzustellen
  • die Konsumentinnen und Konsumenten im Zusammenhang mit Lebensmitteln vor Täuschungen zu schützen

 

Zugehörige Objekte

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt