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Erneuerungswahl Notarin/Notar für die Amtsdauer 2022 bis 2026 - Publikation Wahlvorschlag

19. November 2021

Notariatskreis Dielsdorf
(umfassend die Gemeinden Bachs, Boppelsen, Buchs ZH, Dällikon, Dänikon, Dielsdorf, Hüttikon, Niederweningen, Oberweningen, Otelfingen, Regensberg, Schleinikon, Schöfflisdorf und Steinmaur)

Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 24.09.2021 ist für die Erneuerungswahl der Notarin/des Notars innert der festgesetzten Frist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:

Name Geb.jahr Beruf Wohnort Heimatort Partei bisher/neu
Schärer Rolf 1982 Notar 8165 Schleinikon Oberweningen ZH,
Dielsdorf ZH
SVP bisher


In Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, das heisst bis 26.11.2021, angesetzt, innert welcher der Wahlvorschlag zurückgezogen oder geändert werden oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Dielsdorf eingereicht werden können. Wählbar ist, wer im Kanton Zürich politischen Wohnsitz hat und gemäss § 10 des Notariatsgesetzes über ein Wahlfähigkeitszeugnis verfügt. Das entsprechende Wahlfähigkeitszeugnis ist zusammen mit dem Wahlvorschlag einzureichen.

Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat das Amt bereits bisher innehatte, angegeben werden. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten des Notariatswahlkreises Dielsdorf unterzeichnet sein. Die Unterzeichnenden müssen Namen, Vornamen, das Geburtsdatum und den Wohnort mit Adresse angeben und fügen ihre Unterschrift hinzu. Wahlvorschlagsformulare sind auf der Homepage www.dielsdorf.ch und bei der Gemeinde Dielsdorf, Abteilung Präsidiales, Mühlestr. 4, 8157 Dielsdorf, erhältlich.

Der Gemeinderat Dielsdorf erklärt den Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird am 27. März 2022 eine Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel und einem Beiblatt durchgeführt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstr. 24, 8157 Dielsdorf erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.


Gemeinderat Dielsdorf
Wahlleitende Behörde

Publikationsdatum: 19.11.2021

 

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