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Gebäudereparaturen nach dem Unwetter

9. September 2026

Gebäudereparaturen nach dem Unwetter

Das Unwetter vom 28. August 2026 hat zahlreiche Gebäude sowie Infrastruktur massiv beschädigt. Besonders betroffen sind Dächer, Fassaden, Photovoltaikanlagen und Fenster. Die Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) hat das Unwetter mittlerweile als Massenschaden-Ereignis eingestuft.

Bauliche Massnahmen zur Gebäudereparatur

Sofortmassnahmen: Notabdeckungen und das Sichern von losen Fassadenteilen dürfen von den Eigentümern sofort und ohne vorherige Bewilligung veranlasst werden. Die Massnahmen müssen zwingend mit Fotos dokumentiert werden. Massnahmen an den Fassaden, Dächern und Solaranlagen sind bei Inventar- und Schutzobjekten, in den Kernzonen und der Landwirtschaftszone vor Ausführung mitzuteilen.

Je nach Vorhaben (1:1 Ersatz oder allfällige Änderungen zum vorherigen Zustand) und Bauzone ist eine Kontaktaufnahme/Meldung mit der Bauabteilung erwünscht.

Solaranlagen

Solaranlagen, bei denen einzelne, beschädigte Panels nicht mehr ausgewechselt werden können und die gesamte Anlage, bzw. alle Panels neu angeordnet werden müssten, ist zwingend ein neues Meldeverfahren einzugeben.   

Asbest-Risiko

Bei älteren Gebäuden, die beschädigt wurden, weisen wir auf das akute Asbest-Risiko bei den anstehenden Rückbau- und Sanierungsarbeiten hin. Asbestfasern können zu schweren Erkrankungen führen. Das Einatmen von Asbeststaub ist unbedingt zu vermeiden. Auch bei kleineren Arbeiten mit beschädigtem, asbesthaltigem Material sind Schutzmassnahmen zu treffen. Abfälle, die asbesthaltiges Material enthalten, sind fachgerecht entsorgen zu lassen.

 

Vorsicht bei vermeintlich guten Angeboten von Handwerkern

Nach dem Unwetter vom 28. August 2026 versuchen Personen, die hohe Nachfrage nach Handwerksbetrieben auszunutzen. Seien Sie bei vermeintlich guten Angeboten besonders vorsichtig.

Typische Warnsignale sind:

  • Die Firma hat keinen Sitz in der Schweiz
  • Sie werden unter Zeitdruck gesetzt
  • Oftmals wird Barzahlung verlangt
     

Bitte melden Sie Verdachtsfälle direkt der Polizei unter der Telefonnummer 117.

 

Kontakt Bauamt:
E-Mail: bauamt@steinmaur.ch