Feuer- und Feuerwerksverbot - Gemeindegebiet Steinmaur
Wichtige Mitteilung an die Bevölkerung
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit wird für das gesamte Gemeindegebiet Steinmaur bis auf Widerruf ein generelles Feuer- und Feuerwerksverbot angeordnet. Dieses Verbot umfasst auch Höhenfeuer.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Zugehörige Objekte
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| Flyer Feuer- und Feuerwerksverbot Gemeinden Bachs Neerach und Steinmaur-2026-07-20-114651-256 (PDF, 325 kB) | Download | 0 | Flyer Feuer- und Feuerwerksverbot Gemeinden Bachs Neerach und Steinmaur-2026-07-20-114651-256 |