Ombudsmann des Kantons Zürich
„Im Jahre 1977 hiessen die Stimmberechtigen des Kantons Zürich die Einrichtung einer kantonalen Ombudsstelle mit überwältigendem Mehr gut. Seither konnte Bürge-rinnen und Bürgern in zahllosen Konfliktfällen mit der kantonalen Verwaltung geholfen werden. Gemäss Gesetzesauftrag prüft die durch den Kantonsrat gewählte Om-budsperson, „ob die Behörden nach Recht und Billigkeit verfahren.“ Sie erteilt Rat, bespricht sich – auf der Suche nach einer vermittelnden Lösung - mit den Behörden und erlässt nötigenfalls eine sog. schriftliche Empfehlung. Der Ombudsperson obliegt damit nicht nur eine Kontrollfunktion gegenüber der kantonalen Verwaltung; sie ist auch Vermittlerin zwischen der Bevölkerung und den kantonalen Behörden. Auch die kantonalen Angestellten können ihre Dienste in Anspruch nehmen. Weitere Informa-tionen finden Sie mit zahlreichen links unter www.ombudsmann.zh.ch.“Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Informationen
- Datum
- 26. April 2004
- Herausgeber/-in
- Politische Gemeinde
Dokumente
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