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Waffenerwerbsscheine

Die Bestimmungen des revidierten Waffengesetzes und der Waffenverordnung des Bundes sind ab dem 15. August 2019 in Kraft getreten. Für den Erwerb von verbotenen Waffen ist eine Ausnahmebewilligung der Fachstelle Waffen notwendig. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an die Fachstelle:

Kantonspolizei Zürich, SPSA-BA-WS, Postfach, 8021 Zürich, waffen-sprengstoffe@kapo.zh.ch

Für den Erwerb von bewilligungspflichtigen Waffen, muss bei der Einwohnerkontrolle ein Waffenerwerbsschein beantragt werden. Die Gültigkeit des Waffenerwerbsscheines erstreckt sich über die ganze Schweiz.

Dem Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbsscheines sind folgende Dokumente beizulegen:

  • evtl. Bestätigung eines Schiessvereins oder des Waffenhändlers
  • Kopie eines amtlichen Ausweises
  • Ausländerinnen und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung haben zusätzlich eine offizielle Bestätigung (auf deutsch übersetzt und vom zuständigen Konsulat genehmigt) des Heimatstaates beizulegen, die den Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt.

 

Der Waffenerwerbsschein wird nach gründlicher polizeilicher Prüfung ausgestellt.

Weitere Informationen finden sie unter:
www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/themen/sicherheit/waffen.html

Waffen | Kanton Zürich (zh.ch)

 

Wie entsorge ich nicht mehr benötigte Waffen? Nicht mehr benötigte Waffen können bei jedem Polizeiposten oder bei den Verkehrsstützpunkten der Kantonspolizei Zürich oder direkt beim Fachdienst Waffen/Sprengstoffe, Lessingstrasse 33-35, 8002 Zürich, gegen Empfangsbestätigung abgegeben werden. Eine entsprechend erstellte Verzichtserklärung muss vom Überbringer unterzeichnet werden.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an die Kantonspolizei Zürich, Fachdienst Waffen/Sprengstoffe, Tel. 058 648 35 40

Preis

50.00

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