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Bewilligung Grabmal

Für das Aufstellen von Grabmälern ist vor der Ausführung eine Bewilligung beim Friedhofsvorsteher einzuholen. Grabmäler sollen frühestens 12 Monate (Erdbestattung) / 3 Monate (Urnenbestattung), spätestens 3 Jahre nach der Beisetzung aufgestellt werden.

Bitte beachten Sie dazu die Geschäftsordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen Steinmaur und Neerach (ab Art. 34).

Das Gesuch ist direkt dem Bestattungsamt, Hauptstrasse 22, 8162 Steinmaur, einzureichen.

Zugehörige Objekte

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GO Friedhof- und Bestattungswesen 2024 (PDF, 519.65 kB) Download 0 GO Friedhof- und Bestattungswesen 2024
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