Bewilligung Grabmal
Für das Aufstellen von Grabmälern ist vor der Ausführung eine Bewilligung beim Friedhofsvorsteher einzuholen. Grabmäler sollen frühestens 12 Monate (Erdbestattung) / 3 Monate (Urnenbestattung), spätestens 3 Jahre nach der Beisetzung aufgestellt werden.
Bitte beachten Sie dazu die Geschäftsordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen Steinmaur und Neerach (ab Art. 34).
Das Gesuch ist direkt dem Bestattungsamt, Hauptstrasse 22, 8162 Steinmaur, einzureichen.
Zugehörige Objekte
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GO Friedhof- und Bestattungswesen 2024 (PDF, 519.65 kB) | Download | 0 | GO Friedhof- und Bestattungswesen 2024 |
Gesuch Grabmal (PDF, 144.14 kB) | Download | 1 | Gesuch Grabmal |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste (inkl. Steueramt) | 044 855 40 40 | einwohnerkontrolle@steinmaur.ch |