Anordnung Friedensrichterwahl Amtsperiode 2027-2033 am 28. Februar 2027 (1. Wahlgang)
Der Gemeinderat hat den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahlen des/der Friedensrichters/in für die Amtsdauer 2027 bis 2033 auf 28. Februar 2027 festgesetzt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang würde am Sonntag, 6. Juni 2027 stattfinden.
In Anwendung von§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens 24. November 2026 Wahlvorschläge beim Gemeinderat Steinmaur einzureichen. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, Zusatz «bisher» (wenn die vorgeschlagene Person das Amt schon innehat) und Parteizugehörigkeit auf dem Wahlvorschlag bezeichnet wer-den. Zusätzlich kann der Rufname, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist, angegeben werden.
Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeinderatskanzlei erhältlich oder können von der Gemeindewebsite heruntergeladen werden.
Zugehörige Objekte
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| Publikation FriRi-Wahlanordnung 2027 (PDF, 118 kB) | Download | 0 | Publikation FriRi-Wahlanordnung 2027 |
| Wahlvorschlag Friedensrichter-in 1. Frist 15.10.-2 (PDF, 128 kB) | Download | 1 | Wahlvorschlag Friedensrichter-in 1. Frist 15.10.-2 |