KORRIGENDUM - Initiative "ganzjähriges Verbot von lärmendem Feuerwerk"
Die eingereichte Initiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs mit dem Titel "Ganzjähriges Verbot von lärmendem Feuerwerk" ist in formeller und materieller Hinsicht gültig.
Der publizierte Beschluss Nr. 118 vom 10.08.2026 wurde aufgehoben, resp. korrigiert. Die Korrektur bezieht sich ausschliesslich auf Dispositiv IV.
Dispositiv IV. lautet neu:
Nehmen die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2026 die Initiative oder den Gegenvorschlag in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs an, wird die Polizeiverordnung der Gemeinde Steinmaur unter Berücksichtigung der amtlichen Publikation sowie der massgebenden Fristen auf den nächstmöglichen Zeitpunkt angepasst.
Zugehörige Objekte
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| KORRIGENDUM - Einzelinitiative - ganzjähriges Verbot von lärmendem Feuerwerk (PDF, 2.01 MB) | Download | 0 | KORRIGENDUM - Einzelinitiative - ganzjähriges Verbot von lärmendem Feuerwerk |