Fahrverbote auf den Gemeindestrassen in Steinmaur
Fahrverbote auf den Gemeindestrassen in Steinmaur
Bitte um Einhaltung der Verkehrssignalisierungen
In der Gemeinde Steinmaur sind an ein paar wenigen Strassen Fahrverbote signalisiert. So zum Beispiel Teile des Totenwegs, Teile der Bettenstrasse und Teile der Salenstrasse.
Beispiel Bettenstrasse:
Diese Fahrverbote haben Ihre Berechtigungen und sind klar signalisiert.
Die Fahrverbote gelten für PKW und grosse Motorräder. Einzige Ausnahme gilt nur für den landwirtschaftlichen Verkehr. (oder wie im Beispiel Bettenstrasse, Zufahrt zum Friedhof)
Erlaubt ist: landwirtschaftlicher Verkehr und die Zufahrt bis zum Friedhof
Nicht erlaubt ist: Durchfahrt für PKW und Motorräder, dies gilt auch für Anwohner von Greb- und Totenweg sowie Nutzer der Schrebergärten
Dennoch wird festgestellt, dass die Fahrverbote nicht eingehalten werden. Ob es sich dabei um Bequemlichkeit, Intoleranz oder nicht kennen der Strassenverkehrs-ordnungen handelt, entzieht sich unserer Kenntnisse.
Trotzdem ist dieser Zustand nicht tolerierbar und die Signalisationen sind für alle einzuhalten.
Die Kontrolle der Einhaltung der Strassenverkehrsordnung ist Aufgabe der Kantonspolizei. Die Gemeinde hat keine Möglichkeiten zur Handhabung.
Wir bitten deshalb alle Auto- und Töfffahrer sich an die Verkehrsvorschriften, bzw. an die Fahrverbote zu halten.
Die Kantonspolizei wird die Einhaltung der Fahrverbote kontrollieren.
Ihr Sicherheitsvorstand