Erwahrungsbeschluss - Feststellung der Rechtskraft der Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026-2030
In Anwendung von §83 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte hat der Gemeinderat als wahlleitende Behörde die Rechtskraft des Wahlergebnisses vom 8. März 2026 festgestellt.
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Erwahrungsbeschluss vom 30.03.2026 (PDF, 180 kB) | Download | 0 | Erwahrungsbeschluss vom 30.03.2026 |