unentgeltliche Rechtsauskunft - nur telefonische Auskünfte
Mit Rücksicht auf die Ansteckungsgefahr findet die unentgeltliche Rechtsauskunft des Zürcher Anwaltverbandes für die Dauer der behördlichen Öffnungs- und Versammlungsverbote nicht statt. Wir werden wieder informieren.
Hinweis: Das Bezirksgericht Bülach erteilt in dieser Zeit telefonisch Auskünfte
(Montag von 14.00-17.00 Uhr und Freitag von 14.00-16.30 Uhr).