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Inventar der schützenswerten Bauten und Anlagen

Inventar der schützenswerten Bauten und Anlagen
Welche Bauten in Steinmaur schützenswert sind, beantwortet das kommunale Inventar über die schützenswerten Bauten und Anlagen.

Einsichtnahme
Das Inventar steht für jeden beim Bauamt zur Einsicht offen. Zusätzlich stehen die Inventarblätter im Internet auf der Website der Gemeinde Steinmaur zur Einsicht und Download bereit:

http://www.geounterland.ch/steinmaur/BM3.asp

Rechtliche Grundlage des Inventars
Mit der Aufnahme ins Inventar ist ein Objekt nicht unter Schutz gestellt. Das Inventar ist lediglich eine Auflistung und Dokumentation potentiell schützenswerter Objekte oder von Teilen davon. Es verpflichtet nur die Behörden, nicht jedoch die betroffenen Grundeigentümer. Daher kann gegen die Aufnahme eines Objekts ins Inventar auch kein Rechtsmittel ergriffen werden.

Das Inventar dient dem Bauamt sowie dem Gemeinderat als Arbeitspapier im Baubewilligungsverfahren. Es stellt aber auch für bauwillige Grundeigentümer ein wertvolles Arbeitsinstrument dar. Je eher vom Inventar Kenntnis genommen wird, desto effizienter kann ein bewilligungsfähiges Projekt erarbeitet werden.

Vorgehen bei geplanten baulichen Veränderungen
Bei Baugesuchen, welche inventarisierte Objekte betreffen, wird eine einvernehmliche Regelung zwischen dem Grundeigentümer und der Gemeinde im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens angestrebt. Bei Bauabsicht ist ein frühzeitiges Gespräch mit dem Bausekretariat für eine effiziente Planung wichtig. Das zeitraubende und bürokratische Provokationsverfahren (§2013 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zürich), bei dem die Schutzwürdigkeit mittels Gutachtens abgeklärt und mit einer Unterschutzstellung oder Entlassung aus dem Inventar durch den Gemeinderat abgeschlossen wird, soll nur zur Anwendung gelangen, wenn keine einvernehmliche Regelung möglich ist.

Informationen

Datum
11. Oktober 2021
Herausgeber/-in
Politische Gemeinde

Dokumente

Name
Kurzanleitung_fur_den_Zugriff_via_Website.pdf (PDF, 920.85 kB) Download 0 Kurzanleitung_fur_den_Zugriff_via_Website.pdf

Zugehörige Objekte