Erneuerungswahl Notarin/Notar für die Amtsdauer 2026 - 2030 Stille Wahl
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Auf die Wahlanordnung vom 19.09.2025 (Beschluss vom 07.07.2025) für die Erneuerungswahl für den / die Notar/-in des Notariatskreises Dielsdorf für die Amtsdauer 2026 - 2030 ist dem Gemeinderat Dielsdorf eine Person für eine Stelle vorgeschlagen worden. Die zunächst zur Wahl vorgeschlagene Person hat sich zudem in der zweiten Vorschlagsfrist nicht geändert. Damit sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt (§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 54a des Gesetzes über die politischen Rechte [LS 161]). Für die Amtsdauer 2026 - 2030 erklärt der Gemeinderat Dielsdorf folgende Person in stiller Wahl als gewählt:
Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Gemeinderat Dielsdorf Wahlleitende Behörde |
Zugehörige Objekte
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| Publikation Erneuerungswahl Stille Wahl (PDF, 445.99 kB) | Download | 0 | Publikation Erneuerungswahl Stille Wahl |