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Unterschriftenbeglaubigungen

Immer wieder kommt es vor, dass Einwohner mit jeglicher Art von Formularen bei der Einwohnerkontrolle um Beglaubigung Ihrer Unterschrift bitten. Auf den Formularen steht meistens "Unterschrift durch die Einwohnerkontrolle zu beglaubigen". Die Einwohnerkontrolle kann keine Unterschrift beglaubigen, sie darf lediglich Bestätigungen von Personalien vornehmen (kostenpflichtig).

Gemäss Einführungsgesetz zum ZGB sowie dem Notariatsgesetz, ist jeder Gemeindeammann und Notar zur Vornahme von Beglaubigungen ermächtigt.

Bitte wenden Sie sich an folgende Amtsstellen:

Betreibungskreis Dielsdorf-Nord
Gemeindeverwaltung Steinmaur
Hauptstrasse 22
8162 Steinmaur
Tel. 044 855 41 41

Notariat Dielsdorf
Wehntalerstrasse 20
8157 Dielsdorf
Tel. 044 752 37 70

Weitere Informationen finden Sie unter www.notariate.zh.ch.

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