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Einreichung der Steuererklärung

Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie Ihre Steuererklärung jeweils fristgerecht einreichen. Sie erleichtern uns die Arbeit und erfahren schneller, wie hoch Ihre definitive Steuerbelastung ist. Sofern Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung nicht einhalten können, richten Sie bitte noch innerhalb der Abgabefrist ein begründetes schriftliches Gesuch um Fristerstreckung an uns. Fristerstreckungen sind grundsätzlich bis zum 30. November des Steuerjahres möglich und können online unter folgendem Link gestellt werden:

https://zh.eservices.vrsg.ch/public/web/zh/frist/

Ansonsten nehmen wir gerne ein schriftliches Gesuch per Post oder E-Mail entgegen.

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gratis
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