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Ausländer - Aufrechterhaltung Niederlassungsbewilligung C

Die Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) erlischt durch Abmeldung ins Ausland oder wenn sich ausländische Staatsangehörige mehr als sechs Monate tatsächlich im Ausland aufhalten. Stellen Sie vor Ablauf dieser sechs Monate ein Gesuch um Aufrechtserhaltung der Niederlassungsbewilligung C, kann diese während maximal vier Jahren aufrechterhalten werden.

Das Migrationsamt des Kantons Zürich entscheidet über Ihr Gesuch.

Wird über das Gesuch positiv entschieden, muss der Entscheid der Aufrechtserhaltung aufbewahrt werden. Bei einer späteren Anmeldung in der Schweiz ist der Entscheid vorzuweisen.

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