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Pilzkontrolle

Pilzkontrolleur
Aktuell wird ein neuer Pilzkontrolleur gesucht. Solange die Stelle nicht besetzt ist, verweisen wir auf Vapko – Home

Wichtige Infos für Pilzsammler:
Beachten Sie die kantonale Pilzschutzverordnung des Kantons Zürich vom 23. März 1983:

§2 - Es dürfen nur dem Sammler bekannte Pilze gesammelt werden. Das mutwillige Zerstören von Pilzen ist verboten.

§5 - Eine Person darf im Tag nicht mehr als ein Kilo Pilze sammeln. In der Zeit vom 1. bis 10. Tag jedes Monats dürfen keine Pilze gesammelt werden.

Halten Sie sich beim Pilzsammeln unbedingt an folgende Regeln:

  • Verwenden Sie keine Plastiksäcke, sondern einen Korb.
  • Bringen Sie das ganze Sammelgut zur Kontrollstelle.
  • Pflücken Sie keine Bruchstücke, sondern nur ganze Pilze mit den typischen Merkmalen.
  • Ganz junge oder alte Pilze sowie madige oder von Ungeziefer angefressene Exemplare sind als Speisepilze wertlos, also stehen lassen.
  • Die Pilzschutzverordnung verbietet das wahllose Einsammeln vonm Pilzen. Bei grober Verletzung der Bestimmungen sind die Kontrolleure berechtigt, das ganze Sammelgut zu vernichten.

 

 

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