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Ratenzahlung

Definitive Schlussrechnung Staats- und Gemeindesteurn:
Können Sie die definitive Schlussrechnung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von 30 Tagen bezahlen, besteht die Möglichkeit, die Rechnung in Raten zu begleichen. Auf Schlussrechnungen gewähren wir Ihnen in der Regel maximal sechs Raten, darüber hinausreichende Ratenzahlungen erfordern eine detaillierte Analyse Ihrer finanziellen Situation.
Eine Ratenzahlung können Sie schriftlich, telefonisch, persönlich am Schalter des Steueramtes oder online via eGov Box Steuern (siehe Startseite, Direktlinks) beantragen.

Für Ratenzahlungen nach Erhalt der Schlussrechnung wird ein Verzugszins von 4.5 % erhoben, Sie erhalten eine separate Abrechnung nach vollständiger Zahlung.

Bei Zahlungsschwierigkeiten kontaktieren Sie uns bitte frühzeitig, auf bereits betriebenen Forderungen werden keine Ratenzahlungen mehr bewilligt.

Provisorische Rechnung Staats- und Gemeindesteuern:
Für provisorische Steuerrechnungen muss grundsätzlich keine Ratenzahlung beantragt werden. Provisorische Rechnungen werden nicht gemahnt, Sie erhalten lediglich jeweils Ende Januar einen Kontoauszug zur Erinnerung, falls noch offene Beträge bestehen.
Ziel ist es, dass die provisorische Rechnung des laufenden Jahres am 31. Dezember  bezahlt ist.

Haben Sie noch Fragen? Kontaktieren Sie uns ungeniert, wir helfen Ihnen gerne weiter.

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