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AHV - Altersrente

Anspruch auf eine Altersrente haben Personen, welche das ordentliche Rentenalter erreicht haben.

Für Männer liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren und für Frauen bei 64 Jahren.

Der Anspruch auf eine Altersrente entsteht am 1. Tag des Monats, welcher der Vollendung des ordentlichen Rentenalters folgt. Die Anmeldung sollte ca. 4 Monate vor Ihrem 64. bzw. 65. Geburtstag erfolgen. Zuständig ist die Ausgleichskasse, bei der Sie zuletzt AHV-Beiträge einbezahlt haben. Das entsprechende Formular können Sie online unter www.svazurich.ch herunterladen. Wenn Sie noch in einem Arbeitsverhältnis stehen, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung.

Verheiratete Personen, deren Ehegatten bereits rentenberechtigt sind, werden in der Regel direkt von der zuständigen AHV-Ausgleichskasse benachrichtigt. Es muss keinen Antrag mehr ausgefüllt werden. Personen, welche bereits eine IV-Rente beziehen, können zuwarten, bis von der Ausgleichskasse das Anmeldeformular eintrifft.

Weitere Informationen finden Sie unter www.svazurich.ch.

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gratis

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