Zusatzleistungen zur AHV/IV
Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen, Beihilfen und kantonale Zuschüsse) aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnen wir für Sie, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben.
Wenn Sie mit uns einen Termin vereinbaren, geben wir Ihnen gerne die für die Berechnung erforderlichen Unterlagen bekannt.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.zl-fachverband.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Dokumente
Merkblatt 5.01 - Ergänzungsleistungen zur AHV und IVExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Merkblatt 5.02 - Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IVExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Zugehörige Objekte
| Name | Online | Download |
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| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Sozialdienste | 044 855 40 50 | soziales@steinmaur.ch |