
Gemeindeverwaltung Steinmaur
- Hauptstrasse 22
- 8162 Steinmaur
- Tel.: 044 855 40 40
- Fax: 044 855 40 30
Öffnungszeiten
- Mo
- 08:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 19:00 Uhr
- Di – Do
- 08:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 16:00 Uhr
- Fr
- 07:00 – 13:00 Uhr
Arbeitslosen-Anmeldung (RAV)
Zuständiges Amt: Einwohnerdienste (inkl. Steueramt) Wurde Ihnen Ihre Arbeitsstelle gekündigt oder sind Sie auf Stellensuche und finden jedoch keine passende Tätigkeit. So melden Sie sich direkt beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) in Regensdorf, Tel. 043 259 62 62. Bitte beachten Sie, dass ein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung erst ab dem Anmeldedatum beim RAV geltend gemacht werden kann. Melden Sie sich darum möglichst frühzeitig, spätestens jedoch am ersten Tag, für den Sie Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV) beanspruchen, persönlich beim RAV. Folgende Unterlagen sind bei der Anmeldung beim RAV mitzunehmen:
Weitere Informationen finden Sie unter www.awa.zh.ch oder bestellen Sie unter Online-Dienst die Info-Broschüre. Preis: gratis Online-DiensteMit der Nutzung des Internetangebotes der Gemeinde Steinmaur anerkennen Sie stillschweigend die geltenden Nutzungsbedingungen.
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