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Grabräumungen

Nach Ablauf der festgelegten Ruhefristen (20 Jahre, ausgenommen Familiengräber 60 Jahre / Art. 25 der Geschäftsordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen Steinmaur und Neerach vom 1. Januar 2018) wird die Räumung von Gräbern bzw. Grabfeldern angeordnet.

Im Friedhof Betten werden in der Regel jährlich Grabräumungen vorgenommen. Die Räumungen werden mittels Veröffentlichung in den amtlichen Publikationsorganen der Gemeinden Neerach und Steinmaur bekannt gegeben sowie den Angehörigen, soweit deren aktuelle Adresse bekannt ist, schriftlich mitgeteilt. Im Schaukasten beim Friedhof sowie bei den Gemeindeverwaltungen werden frühzeitig die Aushänge gemacht.

Es wird eine Frist von ca. zwei Monaten zur Entfernung der Grabmäler und -pflanzen eingeräumt. Verstreicht diese Frist ungenutzt, so wird über Zurückgelassenes verfügt, unter Ablehnung jeglicher Entschädigungspflicht.

Damit eine direkte schriftliche Kontaktierung möglich ist, bitten wir die Angehörigen, uns allfällige Adressänderungen mitzuteilen.

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